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Beanstandungen

Die von Promena zum Zeitpunkt des Versands der Produkte festgestellte Versandmenge ist der eindeutige Beweis der Menge, welche der Kunde geliefert erhält, ausser der Kunde erbringt einen gegenteiligen Beweis.

Promena ist nicht für die Lieferung beschädigter Produkte, eines falschen Typs oder einer falschen Menge von Produkten verantwortlich, ausser der Kunde unterrichtet Promena mittels einer Mängelrüge schriftlich über die beschädigten, falschen oder nicht gelieferten Produkte innert drei (3) Tagen nachdem die Produkte geliefert worden sind (oder, wenn der Mangel nicht offensichtlich ist) innert angemessener Frist nach Entdeckung (jedoch nicht länger als dreissig (30) Tage nach Lieferung). Falls der Kunde Promena nicht entsprechend informiert, so hat er kein Recht, die Produkte zurückzuweisen und ist zur Zahlung verpflichtet.

In seiner Mängelrüge beschreibt der Kunde Art und Umfang des Mangels, nennt die Nummer des Lieferscheines und reicht, wo nötig, die notwendigen Belege ein. Die beanstandete Ware hält er zur Verfügung. Die Mängelrüge ist per E-Mail (info@promena.ch) an den Customer Service von Promena zu richten. Promena wird dem Kunden innert 5 Arbeitstagen eine Rückmeldung geben, ob der gerügte Mangel akzeptiert oder zurückgewiesen wird. Promena gibt dem Kunden bei Bedarf innert gleicher Frist ebenfalls bekannt, ob weitere Belege zur Prüfung der Mangelrüge notwendig sind.

Bei Akzeptanz der Mängelrüge erhält der Kunde gegen Rückgabe der mangelhaften Ware gleich­artige, mängelfreie Ware oder die nicht gelieferte Ware ausgeliefert. Alle weiteren Gewährleistungs­ansprüche sowie Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Beanstandungen

Die von Promena zum Zeitpunkt des Versands der Produkte festgestellte Versandmenge ist der eindeutige Beweis der Menge, welche der Kunde geliefert erhält, ausser der Kunde erbringt einen gegenteiligen Beweis.

Promena ist nicht für die Lieferung beschädigter Produkte, eines falschen Typs oder einer falschen Menge von Produkten verantwortlich, ausser der Kunde unterrichtet Promena mittels einer Mängelrüge schriftlich über die beschädigten, falschen oder nicht gelieferten Produkte innert drei (3) Tagen nachdem die Produkte geliefert worden sind (oder, wenn der Mangel nicht offensichtlich ist) innert angemessener Frist nach Entdeckung (jedoch nicht länger als dreissig (30) Tage nach Lieferung). Falls der Kunde Promena nicht entsprechend informiert, so hat er kein Recht, die Produkte zurückzuweisen und ist zur Zahlung verpflichtet.

In seiner Mängelrüge beschreibt der Kunde Art und Umfang des Mangels, nennt die Nummer des Lieferscheines und reicht, wo nötig, die notwendigen Belege ein. Die beanstandete Ware hält er zur Verfügung. Die Mängelrüge ist per E-Mail (info@promena.ch) an den Customer Service von Promena zu richten. Promena wird dem Kunden innert 5 Arbeitstagen eine Rückmeldung geben, ob der gerügte Mangel akzeptiert oder zurückgewiesen wird. Promena gibt dem Kunden bei Bedarf innert gleicher Frist ebenfalls bekannt, ob weitere Belege zur Prüfung der Mangelrüge notwendig sind.

Bei Akzeptanz der Mängelrüge erhält der Kunde gegen Rückgabe der mangelhaften Ware gleich­artige, mängelfreie Ware oder die nicht gelieferte Ware ausgeliefert. Alle weiteren Gewährleistungs­ansprüche sowie Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.